Schuluntersuch

Sehr geehrte Eltern

 

Sie haben von uns das Aufgebot für den Schulzahnuntersuch erhalten. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Schulzahnpflege:

 

Die öffentliche Schulzahnpflege bildet eine sehr wichtige Grundlage für die zahnmedizinische Vorbeugung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit. Sie ist im kantonalen Gesundheitsgesetzt geregelt und wird von den Gemeinden umgesetzt. Deshalb kann es organisatorische Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden geben. Die Schulzahnpflege basiert auf den drei Pfeilern Vorbeugung, Kontrolluntersuch und Behandlung.

 

Die Vorbeugung beinhaltet nebst der Aufklärung über Ernährung, Zahnreinigung und Mundgesundheit die sechs Zahnbürstübungen mit Fluoridierung in der Schule. Diese werden durch Schulzahnpflegeinstruktorinnen durchgeführt.

 

Der Kontrolluntersuch dient dazu, die Mundgesundheit eines jeden Kindes zu kontrollieren. Er ist für Sie kostenlos. Es handelt sich um einen kurzen Untersuch, bei dem festgestellt wird, ob eine Behandlung notwendig ist oder nicht. Ist sie es, dann wird ein individueller Termin vereinbart. Es handelt sich um einen sog. Reihenuntersuch bei dem wir sämtliche Kinder an einem Halbtag aufbieten. Wir versuchen dabei, Geschwister gleichzeitig zu untersuchen, um es für Sie einfacher zu machen. Daher ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die Termine zu verschieben. Falls es trotzdem zu einem Terminproblem kommt, rufen Sie uns rechtzeitig an.

 

Beim dritten Pfeiler der Schulzahnpflege soll jedes Kind Zugang zu einer Behandlung erhalten. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist dazu nötig und es gilt die freie Arztwahl. Wir versuchen, unseren kleinen Patienten die nötigen Behandlungen zu erklären und gehen sie gegebenenfalls schrittweise an. Bei diesem «tell-show-do» sind einfache Zahnreinigungen oft gute Übungen. Wir achten auch darauf, dass möglichst immer dieselben Behandler Ihr Kind betreuen. Findet die Behandlung beim Schulzahnarzt statt, so wird ein reduzierter Tarif angewendet. Die Kosten der Behandlung müssen von den Eltern getragen werden. Die Gemeinden können Beiträge zur Behandlung leisten. Um Sie über die bevorstehenden Kosten zu informieren, erhalten sie einen mündlichen oder schriftlichen Kostenvoranschlag.

 

Detailliertere Informationen finden Sie in dieser Broschüre über die Schulzahnpflege. Wir haben Ihnen ein paar Tipps für den ersten Behandlungstermin zusammengestellt. Das Zähneputzen, wie es in der Schule gelernt wird, können Sie in unseren Ratgeber-Videos nachschauen (Video VN03 und VN04) und schliesslich finden Sie hier etwas über die Aktion Znünibox der SSO-Solothurn.

 

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

 

Freundliche Grüsse, Gilles Ducaud