Schulzahnuntersuchung
Sehr geehrte Eltern
Sie haben von uns das Aufgebot für die Schulzahnuntersuchung erhalten. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Schulzahnpflege:
Die öffentliche Schulzahnpflege bildet eine wichtige Grundlage für die zahnmedizinische Vorbeugung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit. Sie ist im kantonalen Gesundheitsgesetz (GesG §48) geregelt und wird von den Gemeinden umgesetzt. Deshalb kann es organisatorische Unterschiede zwischen einzelnen Gemeinden geben. Die Schulzahnpflege basiert auf den drei Pfeilern Vorbeugung, Kontrolluntersuchung und Behandlung.
Die Vorbeugung beinhaltet nebst der Aufklärung über Ernährung, Zahnreinigung und Mundgesundheit die sechs Zahnbürstübungen mit Fluoridierung der Zähne in der Schule. Diese Zahnreinigung mit Fluorid-Gel wird durch Schulzahnpflegeinstruktorinnen durchgeführt.
Die Kontrolluntersuchung dient dazu, die Mundgesundheit eines jeden Kindes zu kontrollieren. Er ist für Sie kostenlos. Es handelt sich um eine kurze Reihenuntersuchung, bei der festgestellt wird, ob eine Behandlung notwendig ist oder nicht: Wir bieten an einem Halbtag sämtliche Kinder zu einer Schulzahnuntersuchung auf. Wir versuchen dabei, Geschwister gleichzeitig zu untersuchen, um es für Sie einfacher zu machen. Aus organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Termine zu verschieben. Falls es trotzdem zu einem Terminproblem kommt, rufen Sie uns bitte rechtzeitig an.
Der dritte Pfeiler der Schulzahnpflege umfasst die Behandlung: Jedes Kind soll Zugang zu einer zahnmedizinischen Behandlung erhalten. Dazu ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig, und es gilt die freie Arztwahl. Wir erklären unseren kleinen Patientinnen und Patienten die nötigen Behandlungen und gehen diese gegebenenfalls schrittweise an. Bei diesem «Tell – Show – Do» («Erklären – Zeigen – Tun») üben wir mit den Kindern einfache Zahnreinigungen. Wir achten darauf, dass möglichst immer dieselbe Behandlerin / derselbe Behandler Ihr Kind betreut. Findet die Behandlung beim Schulzahnarzt statt, wird ein reduzierter Tarif angewendet. Die Kosten der Behandlung werden von den Eltern getragen, die Gemeinden können Beiträge leisten. Um Sie über die bevorstehenden Kosten zu informieren, erhalten Sie einen mündlichen oder schriftlichen Kostenvoranschlag.
Detaillierte Informationen finden Sie in dieser Broschüre über die Schulzahnpflege. Wir haben Ihnen ein paar Tipps für den ersten Behandlungstermin zusammengestellt. Das Zähneputzen, wie es in der Schule gelernt wird, können Sie in unseren Ratgeber-Videos nachschauen (Video VN03 und VN04). Die Aktion Znünibox der SSO-Solothurn informiert über zahngesunde Ernährung und gibt Ihren Kindern eine praktische Znünibox mit auf den Schulweg.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse
Dr. med. dent. Gilles Ducaud